Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf die EGVP-Störung in Nordrhein-Westfalen, die u.a. direkte Auswirkungen auf die Zustellung der beA-Nachrichten an diverse Behörden hatte, hat das Prüfen der erfolgreichen Zustellung wieder an Brisanz gewonnen.
Hintergrund:
Unbemerkt sind beA-Nachrichten nicht versandt worden, sondern „hingen“ im beA-Postausgang fest, ohne dass es eine Rückmeldung via Branchensoftwareschnittstelle gab. Was Sie als Konsequenz aus der Sicht des BGH beachten sollten und was der BGH in seiner aktuellen Rechtsprechung zum Zustellungszeitpunkt entschieden hat, erfahren Sie u.a. in dem Webinar “BGH-Rechtsprechung”. Experten erläutern aus der Sicht des Gesetzgebers, aus der Praxis und aus der Sicht der Haftpflichtversicherer.
Agenda:
• BGH zum Zustellungszeitpunkt bei Übermittlung per beA
• BGH zur aktiven Nutzungspflicht bei Störungen im ERV
• OLG Hamm zum Nachweis der beA-Eingangsbestätigung
• BGH zur Ausweitung der aktiven Nutzungspflicht
• Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung
• Neu: beA to E-Mail und beA App auf dem Smartphone
• Info: Neue Version des X-Justiz Viewers 5.1
• Fragen und Fazit
Die Referenten:
• Prof. Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt, Verfasser zahlreicher Publikationen im Bereich „eJustice“ und Autor des eJustice-Praxishandbuchs.
• Rainer Bardtke ist Digitalisierungsberater für Rechtsanwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt auf dem ERV und seit 2015 auch Dozent für das beA mit Zugang zur beA-Schulungsumgebung der BRAK.
• Thomas Eberle ist Prokurist / Mitglied der Geschäftsleitung der Wolfgang OTT, Freies Versicherungsbüro GmbH, und seit 1991 in dem Spezialsegment der Berufshaftpflicht-Versicherung für Rechtsanwälte tätig.
Datum: Donnerstag, 6. Juni 2024
Uhrzeit: 16:00 Uhr – 17:00 Uhr
Kosten: Die Teilnehmergebühr beläuft sich auf 129,00 EUR zzgl. ges. MwSt. (inklusive Teilnahme, Skript und Teilnahmebescheinigung).
Anmeldung: Über diesen Link.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!